2006-07-28: Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 22.06.2006 wurde der Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst, insbesondere § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 5 (Geschäftsführung und Vertretung) und § 6 (Befreiung von § 181 BGB). Neuer Unternehmensgegenstand: (1) der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung, der Geschäftsführung und Vertretung bei Gesellschaften, insbesondere die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung und Vertretung bei derRheinisch-Westfälische Baustoff- und Speditions-Gesellschaft Ruhrmann GmbH & Co. KG mit Sitz in Duisburg. Diese hat zum Gegenstand des Unternehmens die Übernahme und Ausführung von Kies- und Sandlieferungen sowie von Baustoffen aller Art, die Tätigung von Handelsgeschäften mit diesen Gütern, den Umschlag und die Lagerung dieser und anderer Güter sowie den Betrieb der Schifffahrt und der Spedition. (2) Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeiten im In- und Ausland auf andere Geschäftszweige ausdehnen, insbesondere ist sie berechtigt, sich an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art in beliebiger Form zu beteiligen, solche Unternehmen zu erwerben, Zweigniederlassungen zu errichten, Kooperationsverträge jeder Art abzuschließen und sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Es können auch stellvertretende Geschäftsführer bestellt werden. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wirddie Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten. Die Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der Kommanditgesellschaft, bei der die Gesellschaft die Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin hat, befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Geschäftsführer sind im Übrigen nur dann befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen, wenn die Gesellschafterversammlung dies beschließt. Die Gesellschafterversammlung kann den Geschäftsführern auch generell die Befugnis erteilen, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
2020-01-29: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bergter, Uwe, Duisburg, *30.07.1962.
2020-07-17: Bestellt als Geschäftsführer: Haßlinger, Bernd, Bochum, *03.06.1966.
2020-12-30: Änderung zur Geschäftsanschrift: August-Hirsch-Str. 10, 47119 Duisburg.
2021-07-22: Nicht mehr Geschäftsführer: Spionkowski, Werner, Duisburg, *29.06.1957.