2014-08-29: Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt und Wohnort geändert bei Geschäftsführer: Beier, Winfried, Köngen, *31.10.1938, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2014 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 13.08.2014 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Beier, Winfried, Köngen, *31.10.1938 als Inhaber der Firma "W. Beier Automation Kunststoff- u. Metallverarbeitung e.K.", Köngen verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-09-01: Der neue (übernehmende) Rechtsträger und damit die Verschmelzung wurde am 29.08.2014 beim Amtsgericht Stuttgart (HRA 730171) eingetragen. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.