2013-03-13: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2012. Geschäftsanschrift: Gießener Straße 1 a, 35460 Staufenberg. Gegenstand: - die Entwicklung, die Erbringung und der Vertrieb von allgemeinen Systemen und Dienstleistungen in der Gerätemedizin inkl. Zahnmedizin, insbesondere im Zusammenhang mit der Führung (Management) und dem Betrieb von medizinischen Einrichtungen, - die Bereitstellung von praxisübergreifenden und laborübergreifenden Dienstleistungen zur Vernetzung in der Gerätemedizin inkl. Zahnarztpraxen und ggf. Krankenhausabteilungen, - der Handel mit Produkten, Einrichtungen, Dienstleistungen und Geräten, insbesondere in der Gerätemedizin inkl. Zahnmedizin, - die Beratung in der Gerätemedizin inkl. Zahnarztpraxen, - die Bereitstellung von Personal, insbesondere im Wege der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, sowie - die Vornahme aller sonstigen mit obigen Zwecken zusammenhängenden Geschäfte. Gegenstand des Unternehmens ist des Weiteren die Beratung von Krankenhäusern, insbesondere im radiologischen Bereich. Stammkapital: 250.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Pfeifer, Thomas, Staufenberg, *06.04.1960; Dr. Stegemann, Kurt Herwig, Marburg, *24.11.1965, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Dentagita AG mit dem Sitz in Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 702941). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.