2015-06-25: Die Gesellschafterversammlung vom 13.05.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals von 1.300.000,00 Euro um 325.000 Euro auf 1.625.000 Euro zur Durchführung der Verschmelzung mit der RHG Raiffeisen-Handels-Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Heilsbronn beschlossen. Neues Stammkapital: 1.625.000,00 EUR. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-06-26: Die Gesellschafterversammlung vom 13.05.2015 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand Vertretungsregelung. Neue Firma: Raiffeisen Waren und Handels GmbH Altmühlfranken. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Einkauf landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Erzeugnisse, der Verkauf landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Erzeugnisse, der Handel mit sonstigen Waren, das Heizölvermittlungsgeschäft, der Handel mit Baustoffen, die Beratung landwirtschaftlicher Betriebe sowie vergleichbare Geschäfte und die Erzeugung regenerativer Energien. Geschäftsführer: Büttner, Rudolf, Bankkaufmann, Dittenheim, *21.05.1957; Siemandel, Friedrich, Windsbach, *27.02.1970, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die RHG Raiffeisen-Handels-Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Heilsbronn ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.05.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-06-26: Die Gesellschafterversammlung vom 13.05.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals von 1.300.000,00 Euro um 325.000 Euro auf 1.625.000 Euro zur Durchführung der Verschmelzung mit der RHG Raiffeisen-Handels-Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Heilsbronn beschlossen. Neues Stammkapital: 1.625.000,00 EUR.
2015-07-04: Firma im Hinblick auf die Kleinschreibung von Amts wegen neu vorgetragen: Raiffeisen Waren und Handels GmbH altmühlfranken.
2021-01-12: Bestellt: Geschäftsführer: Dörr, Thomas, Wolframs-Eschenbach, *24.12.1978, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.