2007-07-06: Nicht mehr Vorstand: Westerholt, Hans-Gerd, Stadland, *08.01.1947.
2008-09-16: Die Generalversammlung vom 11.12.2007 hat eine Änderung des Statuts in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 9 (Ausschluß), § 11 (Rechte der Mitglieder), § 22 Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 28 (Einberufung und Tagesordnung der Generalversammlung), § 35 (Versammlungsniederschriften), § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), § 46 (Bekanntmachungen) und § 48 (Mitgliedschaft) beschlossen. 1. Betreiben des landwirtschafltichen Waren- und Dienstleistungsgeschäftes; 2. An- und Verkauf und Verwertung von Schlacht-, Zucht- und Nutzvieh aller Art. 3. Das Betreiben öffentlicher Tankstellen 4. den Handel mit Bau- Brenn- und Treibstoffen 5. den Betrieb eines Lebensmittelmarktes 6. das Betreiben von Haus- und Gartenmärkten 7. die Übernahme von Beteiligungen i. S. von § 1 Abs. 2 GenG.
2010-01-15: Nicht mehr Stv. Vorsitzender: Höpken, Rolf, Ovelgönne, *26.10.1944. Bestellt: Vorstand: Dr. Böning, Ingo, Ovelgönne, *11.06.1961.
2010-07-30: Geschäftsanschrift: Strückhauser Straße 108, 26939 Ovelgönne-Strückhausen. Geändert, nun: stellvertr. Vorstandsvorsitzender: Dr. Böning, Ingo, Ovelgönne, *11.06.1961.
2013-06-07: Die Generalversammlung vom 10.04.2013 hat eine Änderung der Satzung in § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) beschlossen. Bestellt: Vorstand: Freels, Hans-Gerd, Jade, *30.11.1957; Wessels, Heiko, Jade, *06.07.1960. Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.04.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 10.04.2013 und der Generalversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.04.2013 mit der Raiffeisen-Warengenossenschaft Jade eG mit Sitz in Jade (Amtsgericht Oldenburg GnR 100006) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.