2007-06-29: Die Generalversammlung vom 25.04.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
2009-07-24: Die Raiffeisen Wohnbau GmbH Greding mit dem Sitz in Greding (Amtsgericht Nürnberg HRB 11760) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.02.2009 sowie des Beschlusses der Generalversammmlung vom 09.06.2009 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 03.02.2009 mit der Genossenschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-09-09: Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt: Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Ausgeschieden: Stellvertreter: Grasser, Alfons, *29.02.1952. Bestellt: Vorstand: Regensburger, Heinrich, Greding, OT Röckenhofen, *03.08.1967. Prokura erloschen: Regensburger, Heinrich, Greding, *03.08.1967.
2017-12-20: Personendaten von Amts wegen ergänzt: Vorsitzender: Hussendörfer, Willi, Thalmässing, *07.11.1955.
2019-07-12: Die Generalversammlung vom 26.06.2019 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde § 24 Abs. 2 und Abs. 6 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats).
2020-01-23: Firma von Amts wegen berichtigt: Raiffeisenbank Greding-Thalmässing eG.
2021-04-10: Die Generalversammlung vom 08.12.2020 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: § 2 (Zweck und Gegenstand), § 10 (Auseinandersetzung), § 15 (Vertretung), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 19 (Willensbildung), § 22 (Aufgaben und Pflichten), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtrat), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung) § 26 (Ausübung der Mitgliederrechte), § 27 (Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 31 (Mehrheitserfordernisse), § 33 (Abstimmungen und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 36 (Teilnahme der Verbände), § 36a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Generalversammlung (virtuelle Generalversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), § 36b (Schriftliche und elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzversammlung durchgeführten Generalversammlung), § 36c (Übertragung der Generalversammlung in Bild und Ton), § 40 (Nachschusspflicht), § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) und § 46 (Bekanntmachungen). Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
2021-10-05: Die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, sowie des Waren- und Dienstleistungsgeschäfts, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften,Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; i) der gemeinschaftliche Einkauf landwirtschaftlicher Bedarfsartikel; j) der gemeinschaftliche Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse; k) der Handel mit sonstigen Waren und Erbringung sonstiger Dienstleistungen; l) die Tätigkeit und Ausübung eines elektrischen Versorgungsunternehmens (EVU), Installationsbetriebes,der Betrieb der Hoch- und Niederspannungsleitungen, der Bezug, die Benutzung und Verteilung elektrischer Energie,die Beschaffung und Unterhaltung eines Stromverteilungsnetzes, sowie gemeinschaftliche Anlagen, die Unterhaltung und Betrieb von Maschinen und Geräten.
2021-12-07: Geändert, nun: Bis 31.12.2021: Nachschusspflicht:150,00 EUR je Geschäftsanteil. Ab 01.01.2022: Keine Nachschusspflicht.
2022-01-20: Geändert, nun: Bis 31.12.2021: Nachschusspflicht: 150,00 EUR je Geschäftsanteil. Ab 01.01.2022: Keine Nachschusspflicht. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.