2006-05-16: Raiffeisenbank Hiltenfingen e.G., Hiltenfingen (Kirchweg 2, 86856 Hiltenfingen) Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Wagner, Gerhard, Diedorf, *15.10.1965.
2007-07-31: Die Generalversammlung vom 21.05.2007 hat die Änderung der Satzung beschlossen; dabei wurde die allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
2016-10-14: Erteilt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Ries, Daniel, Günzburg, *25.01.1982.
2018-09-19: Der Eintrag vom 06.06.1979 wird hinsichtlich der Schreibweise der Firma beim Rechtsformzusatz auf Anregung von Amts wegen berichtigt: Neue Firma: Raiffeisenbank Hiltenfingen eG.
2022-01-20: Die Generalversammlung vom 13.09.2021 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden u.a. §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 15 (Vertretung), 40 (Nachschusspflicht). Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; die Gewährung von Krediten aller Art; die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; die Durchführung des Zahlungsverkehrs; die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; die Vermietung, der Erwerb, die Verwaltung die Bebauung und Verwertung von Grundstücken aller Art; der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom durch "Erneuerbare Energien" wie z.B. Photovoltaikanlagen. Geändert, nun: Die Genossenschaft hat mindestens zwei Vorstände. Dies vorausgesetzt wird die Genossenschaft durch zwei Vorstände oder einen Vorstand gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.