2017-07-21: d.Paar). Die Generalversammlung vom 01.06.2017 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde § 2 (Zweck und Gegenstand) durch Aufnahme von Tätigkeiten im Immobilienbereich. Geändert, nun: Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften sowie des Dienstleistungsgeschäfts, insbesondere die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; die Annahme von sonstigen Einlagen; die Gewährung von Krediten aller Art; die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; die Durchführung des Zahlungsverkehrs; die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen, der Erwerb und die Veräußerung, die Vermietung und Verpachtung von Immobilien.
2021-10-07: d.Paar). Die Generalversammlung vom 02.09.2021 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 10 (Auseinandersetzung), 11 (Rechte der Mitglieder), 15 (Vertretung), 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), 19 (Willensbildung), 22 (Aufgaben und Pflichten), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrat), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 26 ( Ausübung der Mitgliedsrechte), 27 (Frist und Tagungsort), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), 31 (Mehrheitserfordernisse), 33 (Abstimmungen und Wahlen), 35 (Versammlungsniederschrift), 36 (Teilnahme der Verbände), 40 (Beschränkte Nachschusspflicht), 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) und 46 (Bekanntmachungen). Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; die Gewährung von Krediten aller Art; die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; die Durchführung des Zahlungsverkehrs; die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen, der Erwerb und die Veräußerung, die Vermietung und Verpachtung von Immobilien. Geändert, nun: Geändert, nun: Die Genossenschaft hat mindestens zwei Vorstände. Dies vorausgesetzt wird die Genossenschaft durch zwei Vorstände oder einen Vorstand gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.