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Raiffeisenbank MEHR eG

Mosel, Amtsbezirkes, Amtsbezirks..., Eifeltor, Raiffeisenkasse, beschränkter, eingetragene, Seitenfunktionen, Genossenschaftlichen, Online-Banking
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Koblenzer Straße 52
56759 Kaisersesch
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11 Ansprechpartner/Personen
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mind. 11 Mitarbeiter
Formell
14x HR-Bekanntmachungen:

2007-09-10:
Die Generalversammlung vom 22.06.2007 hat eine Änderung des Statuts in den §§ 2 Abs. 2 l),Abs. 3 und Abs. 4 (Zweck und Gegenstand), § 6 Abs. 1 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 9 Abs. 1, Abs. 1d), Abs. 1f), (Ausschluss), § 11 Abs. 1c), Abs. 1d) und Abs. 1g) (Rechte der Mitglieder), § 15 Abs. 1 und Abs. 2 (Vertretung), § 18 Abs. 3 bis Abs. 5 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis des Vorstandes), § 22 Abs. 1 bis Abs. 9 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 23 Abs. 1b) und l) (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 Abs. 6 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), § 25 Abs. 7 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26 Abs. 4 und 5 (Ausübung der Mitgliedsrechte), § 28 Abs. 2 bis Abs. 5 (Einberufung der Generalversammlung und Tagesordnung), § 30 Abs. 1e) , Abs. 1 f) , Absatz 1 h) bis Absatz 1 i, Abs 1 o) und Abs. 1 p) (Gegenstände der Beschlussfassung), § 31 Abs. 2e) und Abs. 4 (Mehrheitserfordernisse), § 33 Abs. 4 (Abstimmungen und Wahlen), § 35 Abs. 3 (Versammlungsniederschrift), § 42 Abs. 2 bis Abs. 5 (Jahresabschluss und Lagebericht), 43 Abs 1 (Verwendung des Jahresüberschusses) und § 46 Abs. 1 und Abs. 3 (Bekanntmachungen) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften sowie des Waren- und Dienstleistungsgeschäfts, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; b) die Annahme von sonstigen Einlagen; c) die Gewährung von Krediten aller Art; d) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; e) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; f) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; g) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; h) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; i) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; j) der gemeinschaftliche Einkauf landwirtschaftlicher Bedarfsartikel; k) der gemeinschaftliche Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse; l) der Handel mit sonstigen Waren und Erbringung sonstiger Dienstleistungen.

2009-09-15:
Die Generalversammlung vom 26.06.2009 hat eine Änderung des Status in § 2 (Zweck und Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurde die Änderung des § 12d (Pflichten der Mitglieder) und des § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; b) die Annahme von sonstigen Einlagen; c) die Gewährung von Krediten aller Art; d) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; e) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; f) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; g) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; h) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; i) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; j) Erbringung sonstiger Dienstleistungen.

2010-03-03:
Geschäftsanschrift: Koblenzer Straße 52, 56759 Kaisersesch. Bestellt als Vorstand: Franzen, Elmar, Landkern, *20.01.1967.

2010-08-24:
Nicht mehr Vorstand: Ruckes, Heinrich, Bankkaufmann, Mendig.

2012-07-20:
Die Generalversammlung vom 23.05.2012 hat eine Änderung des Statuts in § 10 (Auseinandersetzung) beschlossen.

2012-08-10:
Die Generalversammlung vom 10.06.2011 hat eine Änderung des Statuts in § 10 (Auseinandersetzung) beschlossen.

2014-08-11:
Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 27.06.2014 und der Generalversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.06.2014 mit der Raiffeisenbank Lutzerather Höhe eG in Lutzerath (Amtsgericht Koblenz GnR 367) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2014-08-11:
Die Generalversammlung vom 27.06.2014 hat die Änderung des Statuts in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die § 5 (Kündigung), § 12 (Pflichten der Mitglieder),§ 22 (Aufgaben und Pflichten), § 23 (Gemeinsame Sitzungen),§ 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 31 (Mehrheitserfordernisse), § 38 (Gesetzliche Rücklage), § 39 (Andere Ergebnisrücklagen) und § 46 (Bekanntmachungen) wurden ebenfalls geändert. Geändert, nun: Neue Firma: Raiffeisenbank Eifeltor eG. Bestellt als Vorstand: Johann, Bernhard, Kaifenheim, *11.08.1954; Welter, Thomas, Leienkaul, *11.05.1980.

2016-01-19:
Nicht mehr vertretungsberechtigter Vorstand: Johann, Bernhard, Kaifenheim, *11.08.1954.

2016-02-17:
Nicht mehr Vorstand: Nieswand, Rudolf, Mendig, *21.01.1956.

2019-07-29:
Die Generalversammlung vom 18.06.2019 hat eine Änderung des Statuts in § 11 , § 15 (Vertretung), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 19 (Willensbildung), § 22 (Aufgaben und Pflichten), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), § 31 (Mehrheitserfordernisse), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), § 40 (Beschränkte Nachschusspflicht), § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) und § 46 (Bekanntmachungen) beschlossen.

2019-08-02:
Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 500 EUR.

2019-08-06:
Die Generalversammlung vom 16.05.2019 hat eine Änderung des Statuts in § 11 , § 15 (Vertretung), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 19 (Willensbildung), § 22 (Aufgaben und Pflichten), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), § 31 (Mehrheitserfordernisse), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), § 40 (Beschränkte Nachschusspflicht), § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) und § 46 (Bekanntmachungen) beschlossen.

2021-09-14:
Die Generalversammlung vom 25.06.2021 hat eine Änderung des Statuts in § 28 , § 40 (Beschränkte Nachschusspflicht) und § 46 (Bekanntmachungen) beschlossen. Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 25.06.2021 und der Generalversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.06.2021 mit der Raiffeisenbank Kehrig eG (Amtsgericht Koblenz, GnR 10163) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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