2007-08-23: Die Generalversammlung vom 12.06.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden geändert: §§ 2 (Gegenstand), 15 (Vertretung). Neuer Unternehmensgegenstand: Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
2009-06-04: Die Generalversammlung vom 12.05.2009 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: § 1 (Firma) und § 40 (Beschränkte Nachschusspflicht). Neue Firma: Raiffeisenbank Bibertal-Kötz eG. Geschäftsanschrift: Friedenstraße 20, 89346 Bibertal-Kissendorf. Die Raiffeisenbank Kötz eG mit dem Sitz in Kötz (Amtsgericht Memmingen, GnR 211) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.10.2008 (Entwurf) sowie des Beschlusses der Generalversammmlung vom 15.12.2008 und des Beschlusses der Generalversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 24.11.2008 mit der Genossenschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Nicht eingetragen: Die Haftsumme ist auf 250,- EUR herabgesetzt. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
2011-08-04: Die Generalversammlung vom 29.06.2011 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde - durch Einfügung eines zweiten Halbsatzes - § 10 Abs. 2 Satz 1 (Auseinandersetzung). Ausgeschieden: Vorstand: Schiller, Karl-Heinz, Bibertal, *23.07.1946. Bestellt: Vorstand: Winkler, Joachim, Bibertal, *03.09.1955.
2016-04-22: Ausgeschieden: Vorstand: Mihleisen, Josef, Kötz OT Großkötz, *05.03.1954.
2016-10-21: Die Generalversammlung vom 09.06.2016 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 1 , und 46 Abs. 1 und 3 (Bekanntmachungen). Firma geändert, nun: Neue Firma: Raiffeisenbank Mittelschwaben eG. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Roggenburg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Hauptstraße 8, 89297 Roggenburg. Ausgeschieden: Vorstand: Schiller, Karl Heinz, Ichenhausen, *23.07.1946. Bestellt: Vorstand: Ederle, Martin, Weißenhorn, *09.03.1971; Mayer, Günther, Krumbach-Niederraunau, *30.08.1963. Die Raiffeisenbank Roggenburg-Breitenthal eG mit dem Sitz in Roggenburg (Amtsgericht Memmingen GnR 914) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.06.2016 sowie des Beschlusses der Generalversammmlung der vorgenannten übertragenden Genossenschaft vom 07.06.2016 und des Beschlusses der Generalversammlung dieser übernehmenden Genossenschaft vom 09.06.2016 mit dieser Genossenschaft als übernehmende Genossenschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-06-14: Die Generalversammlung vom 13.05.2019 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 15 , 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 19 (Willensbildung), 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte in der Generalversammlung), 28 (Einberufung der Generalversammlung und Tagesordnung), 35 (Versammlungsniederschrift), 42 (Jahresabschluss und Lagebericht), 46 (Bekanntmachungen). Allgemeine Vertretunsregelung geändert, nun: Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.