2007-05-14: Die Generalversammlung vom 26.03.2007 hat die Neufassung des Statuts beschlossen. Nachschusspflicht geändert, nun: Neue Nachschusspflicht: 250,00 EUR je Geschäftsanteil. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Personendaten von Amts wegen ergänzt: Vorstand: Rein, Franz, Neuburg-Ried, *28.12.1953.
2007-07-06: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Meier, Bernhard, Neuburg-Heinrichsheim, *04.09.1976.
2007-08-01: Die Generalversammlung vom 26.03.2007 hat die Neufassung des Statuts beschlossen. Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 250 EUR. Nachschusspflicht beschränkt, nun: Neue Nachschusspflicht: 250,00 EUR je Geschäftsanteil. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
2008-08-29: Ausgeschieden: Vorstandsvorsitzender: Baur, Benno, Karlshuld, *20.07.1950. Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt: Vorstand: Heigl, Hermann, Karlskron, *29.09.1954. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Steinberger, Manfred, Berg im Gau, *21.08.1970.
2013-05-13: Die Generalversammlung vom 15.04.2013 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 11 (Rechte der Mitglieder) und 15 (Vertretung). Neuer Unternehmensgegenstand: Die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften sowie des Waren- und Dienstleistungsgeschäfts, insbesondere: die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; die Annahme von sonstigen Einlagen; die Gewährung von Krediten aller Art; die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; die Durchführung des Zahlungsverkehrs; die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; der gemeinschaftliche Einkauf landwirtschaftlicher Bedarfsartikel; der gemeinschaftliche Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse; der Handel mit sonstigen Waren und Erbringung sonstiger Dienstleistungen; der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von regenerativen Energien und deren Verwertung.
2014-05-27: Die Versicherungsdienst der Raiffeisenbank Donaumooser Land GmbH mit dem Sitz in Karlskron (Amtsgericht Ingolstadt HRB 101087) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.02.2014 sowie des Beschlusses der Generalversammmlung vom 07.04.2014 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 10.02.2014 mit der Genossenschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-05-29: Prokura erloschen: Herb, Johann, Neuburg a.d. Donau, *01.11.1965; Steinberger, Manfred, Berg im Gau, *21.08.1970. Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.04.2019 sowie Beschluss ihrer Generalversammlung vom 09.04.2019 und Beschluss der Generalversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 11.04.2019 mit der Raiffeisenbank Gaimersheim-Buxheim eG mit dem Sitz in Gaimersheim verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register der übernehmenden Genossenschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-05-29: Die Verschmelzung wurde am 28.05.2019 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen .