2021-02-24: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.01.2021. Geschäftsanschrift: Hindenburgstraße 49, 31515 Wunstorf. Gegenstand: Schulung im Eisenbahnwesen und Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungstätigkeiten. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schmidt, Ronald, Wunstorf, *03.12.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Abend, Marion, Wunstorf, *19.01.1971. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Reichelt, Michail, Hannover, *20.07.1972.
2021-06-23: Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2021 hat zum Zwecke der Übernahme des Unternehmens betrieben unter der Firma Railconzept, Inh. Ronald Schmidt e.K., Wunstorf (Amtsgericht Hannover, HRA 205354) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. 31.000,00 EUR. Erteilte Gesamtprokura wieder erloschen: Buck, Timo, Bremervörde, *26.07.1981. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 11.05.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.05.2021 das von dem Einzelkaufmann Schmidt, Ronald, Wunstorf, *03.12.1969 unter der Firma Railconzept, Inh. Ronald Schmidt e.K. in Wunstorf (Amtsgericht Hannover HRA 205354) betriebene Unternehmen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2021-08-24: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 19.08.2021 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.