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Rainer Elsmann Immobilien GmbH

Immobilien, Emmerich-Elten, Anholt..., BVFI, Droomhuis/NL, Grenzgebiet, Immobilienverkauf, Duitsland Emigratie, Makelaardij, Ihr Immobilienpartner, Elsamnn
Adresse / Anfahrt
Eltener Markt 15
46446 Emmerich am Rhein
3x Adresse:

Markt 17
46419 Isselburg


Schlavenhorst 82
46395 Bocholt


Monrestraße 42
47546 Kalkar


Kontakt
17 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 17 Mitarbeiter
Gründung 1998
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2007-05-11:
Nicht mehr Geschäftsführer: Frisch, Kai-Thomas, Emmerich am Rhein-Vrasselt, *14.09.1964.

2009-06-19:
Geschäftsführer: Elsmann, Rainer Heinz Albert, Emmerich am Rhein, *20.03.1972, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-09-04:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital,Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung der Rainer Elsmann Immobilien e.K., Emmerich am Rhein (Amtsgericht Kleve HRA 3320) beschlossen.Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2009 hat ferner eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Rainer Elsmann Immobilien GmbH. Geschäftsanschrift: Eltener Markt 15, 46446 Emmerich am Rhein. 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.06.2009 Teile des Vermögens der Rainer Elsmann Immobilien e.K. mit Sitz in Emmerich am Rhein (Amtsgericht Kleve HRA 3320) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2009-09-18:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 08.09.2009 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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