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Rainer GmbH & Co. KG

Pannenhilfe, Betonschutzwände, Bergung..., Altfahrzeugannahme, ADAC-Truck-Service, LKW-Abschleppdienst, Schutzwandmontage
Adresse / Anfahrt
Rudolf-Diesel-Straße 9
74354 Besigheim
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2018-03-19:
(Kfz-Abschlepp-, Pannen- und Bergungsdienst, Schwerlasttransporte, Großraumtransporte, Verlade- und Kranarbeiten, Verkauf, Vermietung und Montage von Betonschutzwänden, Fahrzeugentsorgung, Verschrottung, Vermietung von Schwerlastgabelstaplern und An- und Verkauf von Gebraucht- und Unfallfahrzeugen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Rudolf-Diesel-Straße 9, 74354 Besigheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Rainer Verwaltung GmbH, Besigheim (Amtsgericht Stuttgart HRB 764181), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-08-22:
Die Einzelkauffrau Ramona Rainer hat als Inhaberin der Firma "Ramona Rainer e.K.", Besigheim einen Teil des von ihr betriebenen Unternehmens mit Ausnahme der Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Ottmarsheim GB Nr. 10424 BV Nr. 1 und 2, Gemarkung Ottmarsheim im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 08.08.2018 und des Versammlungsbeschlusses vom 08.08.2018 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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