2020-12-30: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.12.2020. Geschäftsanschrift: Zum Pollhof 9, 31840 Hessisch Oldendorf. Gegenstand: Der gemeinsame Betrieb des stationären Alten- und Pflegeheims Ramsauers Mühle sowie des angegliederten ambulanten Pflegedienstes. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ramsauer, Karin, Hessisch Oldendorf, *09.05.1956, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Ramsauers Mühle GmbH & Co. KG, Hessisch Oldendorf nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.12.2020. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2021-02-03: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.12.2020 mit Ergänzung vom 22.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.12.2020 mit Ergänzung vom 22.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.12.2020 mit Ergänzung vom 22.12.2020 mit der Ramsauer Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hessisch Oldendorf verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.