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Rapid Data GmbH Unternehmensberatung

Informationstechnologie & -dienste, Friedhofssoftware, Krematoriumssoftware..., Bestattersoftware, Bestatterprodukte, Bestattungssoftware, Neueinsteiger, Webinare, PowerOrdo, Bestattungshäuser
Adresse / Anfahrt
Ritterstraße 3
10969 Berlin
3x Adresse:

An der Trave 7a
23923 Selmsdorf


An der Untertrave 34
23552 Lübeck


An der Untertrave 7a
23552 Lübeck


Kontakt
97 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 97 Mitarbeiter
Gründung 1989
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2021-12-20:
Firma: Rapid Data GmbH Unternehmensberatung; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Ritterstraße 3, 10969 Berlin; Gegenstand: Die Entwicklung und Vermarktung von Softwarelösungen, das Betreiben einer Online-Plattform sowie das Anbieten digitaler Dienstleistungen und Datenabgleichsverfahren, insbesondere für die Bestattungsindustrie und in Bezug auf Daten von Verstorbenen. Stamm- bzw. Grundkapital: 3.259.259,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Eiler, Oliver, *30.10.1980, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 06.12.2021; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Rapid Data AG Unternehmensberatung mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 179651 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 06.12.2021. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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