2018-01-08: Rasack Verwaltungs-GmbH; Bremen; Geschäftsanschrift: Alter Postweg 24 a, 27721 Ritterhude; Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens und dabei insbesondere die Beteiligung an anderen Unternehmen. Stammkapital: 26.000 EUR; Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1.
Rasack, Ante, *31.03.1981, Ritterhude; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 09.12.2016
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.11.2017 ist der Sitz der Gesellschaft von Ritterhude (Amtsgericht Walsrode, HRB 206347) nach Bremen verlegt. Durch obigen Beschluss der Gesellschafterversammlung ist das Stammkapital um 1.000 EUR auf 26.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in den §§ 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) und 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile). Tag der ersten Eintragung: 15.12.2016
2021-12-21: Stammkapital: 27.000 EUR; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.12.2021 ist das Stammkapital zur Durchführung der Spaltung um 1.000 EUR auf 27.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 . Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungsvertrages vom 06.12.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage Teile des Vermögens aus dem Vermögen des Herrn Ante Rasack, *31.03.1981, Ritterhude, nämlich das unter der Firma Ante Gunther Rasack Gewerbliche Grundstücksverpachtung e.K. mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 29391 HB) betriebene einzelkaufmännische Unternehmen als Gesamtheit übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2021-12-21: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.12.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die GfM-Service GmbH mit Sitz in Bremen (Amstgericht Bremen, HRB 33005 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.