Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Raum & Zeit Immobilien Treuhand GmbH

R&Z, Immobilienvermarktung, Weishaupt..., Erfahrung
Adresse / Anfahrt
Maria-Theresia-Straße 11
79761 Waldshut-Tiengen
1x Adresse:

Hauptstraße 2
79793 Wutöschingen


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2008-01-14:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2007. Gegenstand: Die Verwaltung von Immobilien und die Übernahme treuhänderischer Aufgaben der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Weishaupt, Elfriede, geb. Indlekofer, Waldshut-Tiengen, *20.07.1950, einzelvertretungsberechtigt.

2014-07-02:
Neue Geschäftsanschrift: Maria-Theresia-Straße 11, 79761 Waldshut-Tiengen. Bestellt als Geschäftsführer: Mei, Claudia, geb. Steinhauser, Waldshut-Tiengen, *19.12.1968, einzelvertretungsberechtigt.

2016-03-10:
Nicht mehr Geschäftsführer: Weishaupt, Elfriede, geb. Indlekofer, Waldshut-Tiengen, *20.07.1950.

2016-08-19:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 11.08.2016 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Schmidt Immobilien GmbH", Waldshut-Tiengen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 620481) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.