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Ray Technologies GmbH

Gerätehersteller
Adresse / Anfahrt
Mühlbachweg 2
83626 Valley
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Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2012-03-21:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.02.2011. Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2012 hat die Änderung des § 2 (Sitz, bisher Oberndorf a. Lech, Amtsgericht Augsburg HRB 25986) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Mühlbachweg 1, 83620 Valley. Gegenstand des Unternehmens: Produktion, Vertrieb und Handel von Licht- und Lasersytemen; ferner Tätigkeiten im Bereich der Durchführung, Planung und Organisation von Veranstaltungen und Events. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Käs, Karl-Heinz, Rosenheim, *04.11.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-07-09:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Mühlbachweg 2, 83626 Valley.

2016-08-26:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Käs, Karl-Heinz, Rosenheim, *04.11.1974. Bestellt: Geschäftsführer: Werner, Martin, Tägerwilen / Schweiz, *27.04.1984, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-04-14:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.03.2022 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der LaserAnimation Sollinger GmbH mit dem Sitz in Berlin verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-04-21:
Die Verschmelzung wurde am 14.04.2022 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen .