2014-11-03: Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 889/14 R) vom 17.09.2014 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vereins mangels Masse abgelehnt. Der Verein ist aufgelöst. Gemäß § 75 Satz 1 BGB von Amts wegen eingetragen.