2015-09-21: Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand: die gemeinsame Ausübung des Anwaltsberufs der Gesellschaft. Im Rahmen des § 59 a BRAO können auch andere Beruftsträger der wirtschafts- und rechtsberatenden Berufe in die Gesellschaft aufgenommen werden. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Banff, Timo, Rechtsanwalt, Butzbach, *02.01.1975; Graf von und zu Egloffstein, Philipp, Rechtsanwalt, Friedberg, *11.09.1974.