2018-08-03: Partnerschaft. Gegenstand: Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Ausübung des Rechtsanwaltsberufs. Die Partnerschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die diesem Gesellschaftszweck unmittelbar dienen. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner können ermächtigt werden, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Dr. Heinze, Arne-Patrik, Rechtsanwalt, Hamburg, *25.06.1978; Heinze, Hans Henning, Rechtsanwalt, Hamburg, *15.07.1984, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-08-09: Neuer Name: Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB. Der Name der Partnerschaft ist geändert worden.