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Reckhorn Audio GmbH
24568 KaltenkirchenDE
6x HR-Bekanntmachungen:
2019-03-22:
Name der Firma: Reckhorn Audio GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Kaltenkirchen; Geschäftsanschrift: Carl-Zeiss-Straße 22 a, 24568 Kaltenkirchen; Gegenstand: Import und Vertrieb von Elektronik und Akustikdämmstoffen; Kapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Reck, Klaus Franz, *08.01.1952, Kaltenkirchen; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 25.02.2019
2019-09-03:
Kapital: 25.100 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.08.2019 ist das Stammkapital auf 25.100 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziff. 3
2019-09-03:
1. Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf des Verschmelzungsplans beim Handelsregister eingereicht worden ist. 2. An der Verschmelzung sind die Reckhorn Audio GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Kaltenkirchen, als übernehmende Gesellschaft und die RECKHOLD LIMITED, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht mit Sitz in Birmingham/England als übernehmende Gesellschaft beteiligt. 3. a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen in dem vom vom englischen Companies House in Cardiff geführten zentralen Gesellschaftsregister unter der Nr. 05656444. b) Die übernehmende Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 20507 KI. 4. a) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen Reckhorn Audio GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Reckhorn Audio GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Reckhorn Audio GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Reckhorn Audio GmbH gem. § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Reckhorn Audio GmbH unter deren Geschäftsanschrift: Carl-Zeiss-Straße 22 a, 24568 Kaltenkichen, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Reckhorn Audio GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden. b) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da die übernehmende Gesellschaft die alleinige Gesellschafterin der übertragenden Gesellschaft ist. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden
2019-09-20:
1. Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf des Verschmelzungsplans beim Handelsregister eingereicht worden ist. 2. An der Verschmelzung sind die Reckhorn Audio GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Kaltenkirchen, als übernehmende Gesellschaft und die RECKHORN LIMITED, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht mit Sitz in Birmingham/England als übernehmende Gesellschaft beteiligt. 3. a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen in dem vom vom englischen Companies House in Cardiff geführten zentralen Gesellschaftsregister unter der Nr. 05111511. b) Die übernehmende Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 20507 KI. 4. a) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen Reckhorn Audio GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Reckhorn Audio GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Reckhorn Audio GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Reckhorn Audio GmbH gem. § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Reckhorn Audio GmbH unter deren Geschäftsanschrift: Carl-Zeiss-Straße 22 a, 24568 Kaltenkichen, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Reckhorn Audio GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden. b) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da die übernehmende Gesellschaft die alleinige Gesellschafterin der übertragenden Gesellschaft ist. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden
2020-01-09:
Kapital: 25.200 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Reck, Klaus Franz; Geschäftsführer: 2. Manthei, Johanna, geb. Reck, *26.09.1985, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.11.2019 st das Stammkapitalzum Zwecke der Verschmelzung mit der Reckhorn Limited (Companies House in Cardiff, Nr. 015111511) auf 25.200 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag entsprechend geändert. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.12.2019 ist der Gesellschaftsvertrag geändert hinsichtlich der Geschäftsführung; Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 28.11.2019 ist die Reckhorn Limited mit Sitz in Birmingham/England (Companies House Cardiff Nr. 5111511) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 28.11.2019 ist die Reckhold Limited mit Sitz in Birmingham/England (Companies House Cardiff Nr. 05656444) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-01-22:
Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Carl-Zeiss-Straße 22, 24568 Kaltenkirchen; Vorstand: Geschäftsführer: 3. Reck, Klaus Franz, *08.01.1952, Kaltenkirchen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Manthei, Johanna, geb. Reck
2019-03-22:
Name der Firma: Reckhorn Audio GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Kaltenkirchen; Geschäftsanschrift: Carl-Zeiss-Straße 22 a, 24568 Kaltenkirchen; Gegenstand: Import und Vertrieb von Elektronik und Akustikdämmstoffen; Kapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Reck, Klaus Franz, *08.01.1952, Kaltenkirchen; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 25.02.2019
2019-09-03:
Kapital: 25.100 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.08.2019 ist das Stammkapital auf 25.100 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziff. 3
2019-09-03:
1. Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf des Verschmelzungsplans beim Handelsregister eingereicht worden ist. 2. An der Verschmelzung sind die Reckhorn Audio GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Kaltenkirchen, als übernehmende Gesellschaft und die RECKHOLD LIMITED, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht mit Sitz in Birmingham/England als übernehmende Gesellschaft beteiligt. 3. a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen in dem vom vom englischen Companies House in Cardiff geführten zentralen Gesellschaftsregister unter der Nr. 05656444. b) Die übernehmende Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 20507 KI. 4. a) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen Reckhorn Audio GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Reckhorn Audio GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Reckhorn Audio GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Reckhorn Audio GmbH gem. § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Reckhorn Audio GmbH unter deren Geschäftsanschrift: Carl-Zeiss-Straße 22 a, 24568 Kaltenkichen, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Reckhorn Audio GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden. b) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da die übernehmende Gesellschaft die alleinige Gesellschafterin der übertragenden Gesellschaft ist. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden
2019-09-20:
1. Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf des Verschmelzungsplans beim Handelsregister eingereicht worden ist. 2. An der Verschmelzung sind die Reckhorn Audio GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Kaltenkirchen, als übernehmende Gesellschaft und die RECKHORN LIMITED, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht mit Sitz in Birmingham/England als übernehmende Gesellschaft beteiligt. 3. a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen in dem vom vom englischen Companies House in Cardiff geführten zentralen Gesellschaftsregister unter der Nr. 05111511. b) Die übernehmende Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 20507 KI. 4. a) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen Reckhorn Audio GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Reckhorn Audio GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Reckhorn Audio GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Reckhorn Audio GmbH gem. § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Reckhorn Audio GmbH unter deren Geschäftsanschrift: Carl-Zeiss-Straße 22 a, 24568 Kaltenkichen, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Reckhorn Audio GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden. b) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da die übernehmende Gesellschaft die alleinige Gesellschafterin der übertragenden Gesellschaft ist. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden
2020-01-09:
Kapital: 25.200 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Reck, Klaus Franz; Geschäftsführer: 2. Manthei, Johanna, geb. Reck, *26.09.1985, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.11.2019 st das Stammkapitalzum Zwecke der Verschmelzung mit der Reckhorn Limited (Companies House in Cardiff, Nr. 015111511) auf 25.200 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag entsprechend geändert. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.12.2019 ist der Gesellschaftsvertrag geändert hinsichtlich der Geschäftsführung; Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 28.11.2019 ist die Reckhorn Limited mit Sitz in Birmingham/England (Companies House Cardiff Nr. 5111511) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 28.11.2019 ist die Reckhold Limited mit Sitz in Birmingham/England (Companies House Cardiff Nr. 05656444) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-01-22:
Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Carl-Zeiss-Straße 22, 24568 Kaltenkirchen; Vorstand: Geschäftsführer: 3. Reck, Klaus Franz, *08.01.1952, Kaltenkirchen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Manthei, Johanna, geb. Reck