2012-10-11: Firma: red dot GmbH & Co. KG Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Kollwitzstraße 32, 10405 Berlin Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter:; 1. red dot Verwaltungs GmbH, Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück, HRB 19378) Prokura: 1. Zec, Jana, *13.08.1970, Essen; Einzelprokura Rechtsform: Kommanditgesellschaft; Der Sitz der Gesellschaft ist von Essen (Amtsgericht Essen, HRA 7684) nach Berlin verlegt. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 24.07.2001.
2016-11-01: Firma: Geändert, nun: Red Dot GmbH & Co. KG; Sitz / Zweigniederlassung: Zweigniederlassung errichtet: 1.
unter derselben Firma
45309 Essen
Gelsenkirchener Straße 181, 45309 Essen; Änderung zu Nr. 1: zum Sitz; Persönlich haftender Gesellschafter: red dot Verwaltungs GmbH, Berlin
(Amtsgericht Charlottenburg, HRB 181137 B)
2019-09-26: Sitz / Zweigniederlassung: Änderung zur Zweigniederlassung Nr. 1: Neufassung des Eintragungstextes von Amts wegen; nunmehr: Red Dot GmbH & Co. KG
45309 Essen
Gelsenkirchener Straße 181, 45309 Essen
2020-07-22: Sitz / Zweigniederlassung: Änderung zur Zweigniederlassung Nr. 1: nunmehr: Red Dot GmbH & Co. KG, Zweigniederlassung Essen, Gelsenkirchener Straße 181
45309 Essen
Gelsenkirchener Straße 181, 45309 Essen; Zweigniederlassung errichtet: 2.
Red Dot GmbH & Co. KG, Zweigniederlassung Essen, Martin-Kremmer-Straße 14-16
45327 Essen
Martin-Kremmer-Straße 14-16, 45327 Essen; Zweigniederlassung errichtet: 3.
Red Dot GmbH & Co. KG, Zweigniederlassung Mülheim an der Ruhr
45472 Mülheim an der Ruhr
Witzlebenstraße 14, 45472 Mülheim an der Ruhr
2022-07-28: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Rechtsverhaeltnis: Die red dot design store GmbH mit dem Sitz in Essen ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.04.2022 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.