2009-11-11: Firma: Reger GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Geschäftsanschrift:; Beerenstraße 53, 14163 Berlin Gegenstand: Ferner: Erwerb, Halten, Vermietung und Verpachtung, Verwalten und Verwerten von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, das Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang damit sowie der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften mit ähnlichem Gesellschaftszweck sowie die Vorbereitung und/oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung; dies beinhaltet auch Tätigkeiten nach § 34 c GewO. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.10.2009 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Absatz 1 (Firma), § 2 (Gegenstand) und § 11 (Bekanntmachungen)..
2012-07-02: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.05.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die TSP-Wohnungesellschaft mbH mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg zu HRB 4224 B durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
2013-08-22: Gegenstand: Der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Beteiligung an anderen Unternehmen - gleich welcher Rechtsform - und die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen, jeweils nur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie unter Ausschluss von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz, außerdem die Verwaltung eigenen und fremden Grundbesitzes, Geschäfte im Sinne von § 34c Gewerbeordnung in der ab 01.01.2013 geltenden Fassung sowie die Verwaltung sonstigen eigenen Vermögens. Änderung zu Nr. 1:; Geschäftsführer:; Dannenberger, Christian; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.12.2012 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.07.2013 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Ziffer 3 (Gegenstand)..
2021-12-03: Änderung zu Nr. 1: Einfügung des Geburtsdatums, Herausnahme der Berufsbezeichnung; Geschäftsführer: Dannenberger, Christian, *24.10.1957, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.11.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Beeren Immobilien GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 1430 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.