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Regiomed Systemlogistik GmbH

Logistikangebot, Probengut, Standorten..., Laboratorien, Fahrdienste, Healthcare-Transporte, Kundenstandort, Labortouren, Biotec, Gesundheitswesens
Adresse / Anfahrt
Lohweg 2
30559 Hannover
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2017-07-21:
Neue Geschäftsanschrift: Lohweg 2, 30559 Hannover. Bestellt als Geschäftsführer: Sutt, Thorsten, Seesen, *17.05.1969, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schwabe, Thomas, Ronnenberg, *29.06.1964.

2018-12-27:
Nicht mehr Geschäftsführer: Sutt, Thorsten, Seesen, *17.05.1969. Bestellt als Geschäftsführer: Muschkeit, Marc, Lüneburg, *01.02.1969, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-09-24:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung der Firma sowie der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Neue Firma: Regiomed Systemlogistik GmbH. Neue allgemeine Vetretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2019 mit der Regiomed Systemlogistik GmbH mit Sitz in Berlin verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.