2012-04-02: Von Amts wegen berichtigt: Satzung errichtet am 25.10.2011.
2012-04-02: Eingetragene Genossenschaft. Satzung errichtet am 25.11.2011. Gegenstand des Unternehmens: Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder durch regionale Versorgungsstrukturen im Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim und angrenzenden Regionen. Die Genossenschaft erfüllt ihren Zweck unter besonderer Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte, insbesondere durch Förderung des Ausbaus und der Vermarktung von Energie aus regenerativen Erzeugung und dezentralen Kraft-Wärme-Anlagen, Förderung der sparsamen Verwendung von Energie, sowie die Förderung regionaler Versorgungsstrukturen (Energie, Waren des täglichen Bedarfs, Nahverkehrsverbindung und Einrichtungen für Kultur, Bildung und Soziales. Gegenstand des Unternehmens ist der Aufbau regionaler Versorgungsstrukturen in den Bereichen Energie: Errichtung gemeinschaftlicher Energieerzeugungsanlagen, Anlagen zur Energieeinsparung, gemeinschaftliche Vermarktung von Energie, Nahversorgung: Beteiligung am Aufbau von Einrichtungen zur Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs vor Ort (z.B. Dorf- und Quartiersläden), Mobilität: Unterstützung bei der Einrichtung von Projekten der Nahverkersanbindung (z.B. Bürgerbus, Car-Sharing, Nachbarschaftsauto), Kultur, Bildung, Soziales: Untersütztung von örtlichen Initiativen zur Förderung des entsprechenden Angebotes (z.B. durch die Schaffung geeigneter Räumlichkeiten und die Bereitstellung von technischem Gerät), Die Tätigkeit kann sich auf die Erzeugung, den Erwerb, die Übertragung, den Vertrieb, den Handel und Dienstleistungen erstrecken. Die Genossenschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar förderlich erscheinen. Sie kann Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen in der Region errichten, Unternehmen und Beteiligungen an Unternehmen jeglicher Rechtsformen in der Region erwerben oder veräußern, sie unter einheitlicher Leitung zusammenfassen und Unternehmensverträge mit ihnen schließen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie ist berechtigt, ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen auszugliedern oder diesen zu überlassen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Nachschusspflicht: Keine Nachschusspflicht. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Dr. Krämer, Christine, Ippesheim, *28.06.1973; Linke, Birgit, Uffenheim, *13.09.1958.