2022-03-02: Der Regionalbauernverband Westsachsen e.V. mit dem Sitz in Altmittweida (Amtsgericht Chemnitz, VR 40894) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.09.2021 und des Beschlusses der außerordentlichen Mitgliederversammlungen des übertragenden Vereins vom selben Tag sowie des Beschlusses der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 29.09.2021 mit dem Verein im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.