2014-07-14: VR 3144:Regionalverband Werdau/Glauchau der Gartenfreunde e.V., Werdau ( Werdau). Entstanden durch Verschmelzung zur Neugründung aus den Vereinen Territorialverband Glauchau der Gartenfreunde e.V. (TGG) mit dem Sitz in Glauchau (Amtsgericht Chemnitz VR 50528) und mit dem Kreisverband Werdau der Kleingärtner e.V. mit dem Sitz in Werdau (Amtsgericht Chemnitz VR 71090) auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2014 und der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 07.03.2014 und 20.03.2014 der übertragenden Vereine. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.