2008-08-12: Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG, Tettnang (Montfortstraße 7, 88069 Tettnang, Versorgung von Verbrauchern und Dienstleistungen von allgemeinem Interesse bzw. Daseinsvorsorge mit Energie). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Regionalwerk Bodensee Verwaltungs-GmbH, Tettnang (Amtsgericht Ulm HRB 722190), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-10-22: Änderung der Geschäftsanschrift: Waldesch 29, 88069 Tettnang.
2015-08-18: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 16.12.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag aus ihrem Vermögen einen Teil auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Regionalwerk Bodensee Netze GmbH & Co. KG", Tettnang (Amtsgericht Ulm HRA 724247) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.