2021-03-16: (Errichtung, die Übernahme, der Betrieb, die Instandhaltung und der Ausbau von Infrastrukturnetzen und -anlagen für Gas, die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Kommunen und kommunal beherrschten Unternehmen insbesondere in den Bereichen Wasser und Wärme sowie die damit unmittelbar in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Hungerberg 1, 74172 Neckarsulm. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Regionalwerke Neckar-Kocher Verwaltungs GmbH, Neckarsulm (Amtsgericht Stuttgart HRB 777745), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-03-10: Die Stadt Neckarsulm hat aus ihrem Eigenbetrieb "Stadtwerke Neckarsulm", mit Sitz in Neckarsulm im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.11.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.11.2021 die Unternehmenssparte Gasnetzbetrieb sowie sonstige Dienstleistungen gegenüber Kommunen und kommunal beherrschten Unternehmen mit allen Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Stadt Bad Friedrichshall hat aus ihrem nicht eingetragenen Eigenbetrieb "Stadtwerke Bad Friedrichshall", mit Sitz in Bad Friedrichshall, im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.11.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.11.2021 die Unternehmenssparte Gasnetzbetrieb sowie sonstige Dienstleistungen gegenüber Kommunen und kommunal beherrschten Unternehmen mit allen Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Stadt Neuenstadt am Kocher hat aus ihrem nicht eingetragenen Eigenbetrieb "Stadtwerke Neuenstadt am Kocher", mit Sitz in Neuenstadt am Kocher, im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.11.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.11.2021 die Unternehmenssparte Gasnetzbetrieb sowie sonstige Dienstleistungen gegenüber Kommunen und kommunal beherrschten Unternehmen mit allen Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.