2020-06-09: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.05.2020. Geschäftsanschrift: Siemensstraße 10, 34466 Wolfhagen. Gegenstand: Versorgung der Bevölkerung, der öffentlichen Einrichtungen, von Industrie und Gewerbe mit Energie und Wasser, die Erbringung von Dienstleistungen insbesondere auf dem Gebiet der Stadtwirtschaft in der Region Wolfhagen, die Erzeugung von Strom und der Betrieb von Energieverteilnetzen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Holzhauer, Christina, Zierenberg, *18.07.1986; Rohrssen, Alexander, Bad Emstal, *18.12.1978, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
2020-09-23: Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.
2020-12-29: Die Gesellschafterversammlung vom 24.09.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 975.000,00 EUR auf 1.000.000,00 EUR zum Zwecke der Abspaltung und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Neues Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens sowie die Teilbetriebe "Wasserversorgung" und "Stromnetzbetrieb" der Stadtwerke Wolfhagen GmbH mit Sitz in Wolfhagen (Amtsgericht Kassel, HRB 12182) im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 20.07.2020 Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-10-08: Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.