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moneytipp Berlin GmbH

Finanzabteilung, Finanzdienstleister, Mehrfachagenten..., Gewerbeerlaubnis, Persistente, Rehfinanz
Adresse / Anfahrt
Eibenweg 30
15827 Blankenfelde-Mahlow
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2013-10-03:
Inländische Geschäftsanschrift: Eibenweg 30, 15827 Blankenfelde-Mahlow; Gegenstand: Die Vermittlung von Versicherungen nach § 34d GewO. Die Vermittlung von Darlehen und Immobilien nach § 34 c GewO. Die Gesellschaft erbringt die Anlagevermittlung und -beratung sowie die Abschlussvermittlung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1, 1a und 2 KWG von Antreilen an Investmentvermögen, die von einer inländischen Kapitalanlagesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft im Sinne der §§ 96 bis 111a des Investmentgesetzes ausgegeben weden, oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen oder von Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 VermAnlG, ausschließlich zwischen Kunden und den in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienst- leistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. Single-Hedgefonds) werden von der Gesellschaft nicht vermittelt. Kapital: 25.100 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Rehfeldt, Karsten, *08.03.1965, Blankenfelde-Mahlow; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1. Rehfeldt, Marion, *28.10.1963, Blankenfelde-Mahlow; Einzelprokura; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 09.12.2008 zuletzt geändert durch Beschluss vom 24.09.2010 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.08.2013 ist der Sitz der Gesellschaft von Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 129588 B) nach Blankenfelde-Mahlow verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma, Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens). Die Firma ist geändert von vormals: BBVS Beratungsgesellschaft für betriebliche Versorgungssysteme mbH. Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2013 hat zum Zweck der Durchführung der Ausgliederung des von Herrn Karsten Rehfeldt als Inhaber unter der Firma Rehfinanz Versicherungsmakler e.K. in Blankenfelde-Mahlow betriebenen Unternehmens das Stammkapital der Gesellschaft um 100 EUR auf 25.100 erhöht und den Gesellschaftsvertrag geändert in §4 (Stammkapital). Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.08.2013 mit Änderung vom 18.09.2013 das von Herrn Karsten Rehfeldt, Blankenfelde-Mahlow, als Inhaber unter der Firma Rehfinanz Versicherungsmakler e. K. in Blankenfelde-Mahlow (Amtsgericht Potsdam, HRA 5832 P) betriebene Unternehmen übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 23.12.2008. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-04-19:
Gegenstand: Die Vermittlung von Versicherungen nach § 34d GewO. Die Vermittlung von Darlehen und Immobilien nach § 34 c und 34 i GewO. Die Gesellschaft erbringt die Anlagevermittlung und -beratung sowie die Abschlussvermittlung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1, 1a und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer inländischen Kapitalanlagesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft im Sinne der §§ 96 bis 111a des Investmentgesetzes ausgegeben werden, oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen oder von Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 VermAnlG, ausschließlich zwischen Kunden und den in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes werden von der Gesellschaft nicht vermittelt. Geschäftsführer: Giger, Ulrich, *05.07.1952, Schöneiche; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.03.2018 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand) und § 5 (Vertretung), hier durch Neufassung von Absatz 5; der bisherige Absatz 5 ist jetzt Absatz 6

2020-01-20:
Name der Firma: moneytipp Berlin GmbH; Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist a) der gewerbsmäßige Abschluss von Immobiliar-, Verbraucherdarlehensverträgen und die Vermittlung entsprechender entgeltlicher Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie die Beratung Dritter zu solchen Verträgen gem. § 34 i GewO. b) der Abschluss von Darlehensverträgen oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge gem. § 34 c Abs. 1 Nr. 2 GewO (Darlehensvermittler). Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.01.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Abs. 1 (Firma); § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 15 (Wettbewerbsverbot) sowie durch Aufhebung des § 16 (Gründungsaufwand).