2010-02-16: Neue Firma: Reichelt Sicherheitstechnik GmbH. Inländische Geschäftsanschrift lautet: Oderstraße 38, 14513 Teltow. Gegenstand: Die Planung, Projektierung und Installation von Gefahrenmeldesystemen einschließlich der Entwicklung und des Vertriebs branchenspezifischer Hard- und Software. Geschäftsführer: Reichelt, Michael, *13.08.1979, Teltow; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dittrich, Frank. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.01.2010 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Abs. 1 (Firma); § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) und § 6 (Konkurrenzverbot).
2011-08-23: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.08.2011 ist das Stammkapital der Gesellschaft auf 25.564,59 EUR umgestellt, sodann um 35,41 EUR auf 25.600 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 Abs. 1 (Stammkapital); § 5 Abs. 6 (Geschäftsführung); § 6 Abs. 3 (Konkurrenzverbot) und § 8 Abs. 3 (Gesellschafterbeschlüsse).
2011-09-27: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.08.2011 ist das Stammkapital der Gesellschaft zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung des von Herrn Peter Reichelt unter der Firma Sicherheitstechnik Dipl.-Ing. Peter Reichelt e.K. in Teltow (Amtsgericht Potsdam HRA 5390 P) geführten Unternehmens aus dem Vermögen des Inhabres um 1.000 EUR auf 26.600 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 Abs. 1 (Stammkapital). Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.08.2011 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.08.2011 das von Herrn Peter Reichelt, Kleinmachnow als Inhaber unter der Firma Sicherheitstechnik Dipl.-Ing. Peter Reichelt e.K. in Teltow (Amtsgericht Potsdam HRA 5390 P) betriebene Unternehmen übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.