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Reichert GmbH

Handel und Industrie, Wartungskit, Werktage..., Servicekits, Weycor, Baumaschinen, Platzhalterinhalt, Fahrzeugbau, Kompaktlader, Baumaschinenmechatroniker/in, Mobilbagger
Adresse / Anfahrt
In den Sangen 6
76547 Sinzheim
Kontakt
11 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 11 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2022-04-25:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.03.2022. Geschäftsanschrift: In den Sangen 6, 76547 Sinzheim. Gegenstand: a) der An- und Verkauf sowie die Vermietung von Baumaschinen, Spezialmaschinen, Fahrzeugen sowie hydraulischen Anlagen und Komponenten; b) die Reparatur, Wartung und der Fahrzeugbau von Baumaschinen, Spezialmaschinen, Fahrzeugen sowie hydraulischen Anlagen und Komponenten; c) Dienstleistungen jeglicher Art im Zusammenhang mit Baumaschinen, Spezialmaschinen, Fahrzeugen sowie hydraulischen Anlagen und Komponenten. Stammkapital: 200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Reichert, Reiner, Forbach, *11.01.1962; Reichert, Benjamin, Forbach, *23.06.1988; Reichert, Axel, Forbach, *20.07.1991, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Reichert, Reiner, Forbach, *11.01.1962 als Inhaber der Firma "Reiner Reichert e.K.", Sinzheim (Amtsgericht Mannheim HRA 710301) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 17.03.2022. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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