2011-02-23: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.01.2008 Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 2. und mit ihr die Sitzverlegung von Lohmar (bisher Amtsgericht Siegburg, HRB 10022) nach Overath beschlossen. Geschäftsanschrift: Hammermühle 36, 51491 Overath. Gegenstand: der Vertrieb von Flüssiggas, ferner alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Reicherts, Fabian-Rene, Overath, *25.10.1984, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Reicherts, Hans-Peter, Lohmar, *27.02.1949, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-07-07: Die Gesellschafterversammlung hat am 30.06.2015 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu zu fassen.
2021-08-02: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.06.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.06.2021 mit der Reicherts Flüssiggas Transporte GmbH mit Sitz in Overath verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.