2005-10-05: Nunmehr Einzelprokura mit der Befugnis, Grundstücke zu veräußern und zu belasten: Heil, Oliver, Bielefeld, *12.11.1963.
2009-12-02: Die Gesellschafterversammlung vom 15.09.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Reiling Verwaltungs GmbH. Geschäftsanschrift: Bussemasstr. 49, 33428 Harsewinkel. Prokura geändert, nunmehr: Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Heil, Oliver, Bielefeld, *12.11.1963.
2011-12-30: Die Gesellschafterversammlung hat am 12.08.2011 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 EUR auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern. Des Weiteren hat die Gesellschafterversammlung die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 11 (Veröffentlichungen) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegensstandes beschlossen. die Übernahme der persönlichen Haftung bei der Reiling GmbH & Co. KG, deren Unternehmensgegenstand die gewinnbringende Nutzung, Verwaltung und Verwertung von Grundbesitz sowie die Beteiligung an Gesellschaften jedweder Art ist. 25.600,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.08.2011 mit der Peter Morrison Beteiligungs GmbH mit Sitz in Lauenburg/Elbe (Amtsgericht Lübeck HRB 1373 SB) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.