2015-02-06: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.01.2015. Geschäftsanschrift: Südliche Münchner Straße 8, 82031 Grünwald. Gegenstand des Unternehmens: Vermittlung von Geschaften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung); Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen (Anlageberatung); Beratung bei der Konzeption und Auflage von Fonds- und anderen Finanzprodukten; Primärresearch im Bereichs News, Arbitrage und Trading; Entwicklung von Handelsstrategien sowie der entsprechenden Software; Beratung in den Bereichen Risikosteuerung und Performancemessung; Neben- und Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten. Der Handel mit Finanzinstrumenten auf eigene Rechnung ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist nicht befugt, sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen. Stammkapital: 66.750,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Tretter, Bruno, Grünwald, *16.07.1958. Geschäftsführer: Dr. Riemenschneider, Michael, München, *15.10.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der TSP Global Markets AG mit dem Sitz in Grünwald (Amtsgericht München HRB 169407). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.