2006-07-19: Reinhard Dunker Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Balve (Arnsberger Straße 74, 58802 Balve, Erbringung von Hochbauleistungen aller Art, insbesondere Leistungen aller Art des Maurerhandwerks und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, Maßnahmen und Dienstleistungen.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Reinhard Dunker Verwaltungs-GmbH, Menden (Amtsgericht Arnsberg HRB 5163), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Bauunternehmung Reinhard Dunker GmbH, Balve (Amtsgericht Arnsberg HRB 4962) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.05.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.