2020-09-17: Änderung zur Geschäftsanschrift: Kremenholler Straße 18, 42857 Remscheid.
2021-11-29: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 02.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafter vom 02.11.2021 und der Gesellschafter des übertragenden Rechtsträgers vom 02.11.2021 Teile des Vermögens der Elmer Dienstleistungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Warendorf (Amtsgericht Münster, HRA 7060), nämlich die in der Urkunde UR-Nr. 482/2021 des Notars Markus Feldmann, Münster, genannten Vermögensteile (Geschäftsanteile lfd. Nrn. 1, 2 und 3 an der Zimmermann und Keller GmbH, Amtsgericht Düsseldorf, HRB 16027), als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-12-07: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 02.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafter vom 02.11.2021 und der Gesellschafter des übertragenden Rechtsträgers vom 02.11.2021 Teile des Vermögens der Elmer Dienstleistungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Warendorf (Amtsgericht Münster, HRA 7060), nämlich die in der Urkunde UR-Nr. 482/2021 des Notars Markus Feldmann, Münster, genannten Vermögensteile (Geschäftsanteile lfd. Nrn. 1, 2 und 3 an der Zimmer und Kellermann GmbH, Amtsgericht Düsseldorf, HRB 16027), als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-12-10: Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 07.12.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.