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Reintjes GmbH

Druckservice, Graphischer, Kirchendruckerei..., Schleupen, Aggregaten zum Schneiden, Heften und Zusammentragen, Veredelung und Finishing, Falzen, Wolters, Printwerbung, Kommunikationsziele
Adresse / Anfahrt
Hammscher Weg 74
47533 Kleve
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2012-02-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.01.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Reintjes Printmedien GmbH. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Hoffmannallee 107, 47533 Kleve.

2014-07-30:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Hammscher Weg 74, 47533 Kleve.

2018-03-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma sowie die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Reintjes GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Herstellung und Veredelung von Druck-Erzeugnissen sowie die Konzeption und Umsetzung von Werbemaßnahmen im Printbereich und digitalen Medien.

2018-03-20:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.02.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.02.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.02.2018 mit der Logisz GmbH mit Sitz in Kleve (Amtsgericht Kleve, HRB 10087) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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