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Reisebüro Schaffranek GmbH

Produkt/Dienstleistung, ReiseCenter, Reisegäste..., Bereiste Städte, Bereiste Urlaubsziele, Kapstadt
Adresse / Anfahrt
Webergasse 8
95326 Kulmbach
1x Adresse:

Auwiese 2
96224 Burgkunstadt


Kontakt
197 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 197 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2015-07-08:
Bestellt: Geschäftsführer: Schaffranek, Melanie, Kulmbach, *29.06.1985, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-12-22:
Bestellt: Geschäftsführer: Schaffranek, Kristin, Kulmbach, *20.12.1988, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-02-24:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schaffranek, Stefan, Reisebürokaufmann, Kulmbach.

2022-04-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 8.3.2022 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 35,41 -EUR EUR und die Änderung des § 5 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.600,00 EUR.

2022-05-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 8.3.2022 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 400 -EUR zur Durchführung der Ausglliederung zur Aufnahme mit der Reisebüro Schaffranek Burgkunstadt e.K. mit dem Sitz in Burgkunstadt und die Änderung des § 5 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 8.3.2022 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 8.3.2022 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 8.3.2022 Teile des Vermögens von der Reisebüro Schaffranek Burgkunstadt e.K. mit dem Sitz in Burgkunstadt (Amtsgericht Coburg HRA 5386) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-05-21:
Die Ausgliederung wurde am 17.05.2022 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen .

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