2012-11-20: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 26.07.2012 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.07.2012 mit dem Reitverein Hunackerhof Ormesheim e.V. mit Sitz in Mandelbachtal (Amtsgericht St. Ingbert VR 329) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.