Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Reitanlage Messerschmidt-Hahn GmbH

Füchtorf
Adresse / Anfahrt
Milter Straße 2a
48336 Sassenberg
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2010-08-23:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.06.2010. Geschäftsanschrift: Sensenstraße 3, 48336 Sassenberg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben einer Reitanlage sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stammkapital: 1.800.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hahn, Ike-Daniel, Sassenberg, *06.11.1973; Messerschmidt-Hahn, Simone, Sassenberg, *11.04.1972, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2011-11-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.10.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 400.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital 2.200.000,00 EUR.

2012-06-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.05.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 400.000,00 EUR beschlossen. Geschäftsanschrift: Milter Str. 2 a, 48336 Sassenberg. Das Stammkapital beträgt nunmehr: 2.600.000,00 EUR.

2014-07-10:
Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.03.2014/13.06.2014 im Wege des Formwechsels in die Reitanlage Messerschmidt-Hahn GmbH & Co. KG mit Sitz in Sassenberg (Amtsgericht Münster HRA 9855) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.