2008-07-15: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.03.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Vereine vom 15.02.2008 und 13.03.2008 mit dem Reit- und Fahrverein Langenbrombach e.V. mit Sitz in 64753 Brombachtal (Amtsgericht Darmstadt VR 70439) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des Vereins ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Vereinsregister nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet ist.