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REMIRA GmbH

Internet und Informationstechnologie
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Konrad-Zuse-Straße 3
44801 Bochum
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5 Ansprechpartner/Personen
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mind. 18 Mitarbeiter
Formell
10x HR-Bekanntmachungen:

2010-08-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.06.1994 . Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Stiz) und mit ihr die Sitzverlegung von Dortmund (bisher Amtsgericht Dortmund HRB 11306) nach Bochum beschlossen. Geschäftsanschrift: Konrad-Zuse-Str. 3, 44801 Bochum. Gegenstand: die Entwicklung von Computersoft- und hardware, insbesondere von Informationssystemen und die Beratung, Schulung und der Handel damit. Stammkapital: 101.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Jenneskens, Oliver, Dortmund, *21.02.1972. Geschäftsführer: Sindermann, Thomas, Bohmte, *24.09.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-07-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.07.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 ( Geschäftsführung und Vertretung ), § 6 ( Veräußerung und Belastung von Geschäftsanteilen ), § 7 ( Mitveräußerungsrecht ), § 8 ( Gesellschafterversammlung ), § 12 ( Einziehung ) § 13 ( Bewertung und Zahlung des Abfindungsentgeltes ) beschlossen.

2016-12-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.11.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Jahresabschluß, Gewinnverwendung, Gewinnverteilung, Entnahmen) beschlossen.

2018-06-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.06.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 beschlossen. Nach Änderung: Geschäftsführer: Jenneskens, Oliver, Witten, *21.02.1972, einzelvertretungsberechtigt.

2018-10-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

2019-11-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.10.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr), die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes, eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Vertretung) beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde vollständig neu gefasst. Nach Änderung: Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung von Computersoft- und -hardware, insbesondere von Informationssystemen und die Beratung, Schulung und der Handel damit. Die Gesellschaft darf alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte tätigen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, auch die Geschäftsführung und die persönliche Haftung in Kommanditgesellschaften zu übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.

2020-01-03:
Einzelprokura: Dr. Georg, Kai Hanno, Gelsenkirchen, *05.08.1982; Matuszewski, Marek Krzysztof, Kaarst, *03.01.1976.

2020-02-18:
Mit der Remira Group GmbH mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum, HRB 18043) als herrschendem Unternehmen ist am 31.01.2020 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 27./28.01.2020 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.

2020-04-15:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.04.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.04.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.04.2020 mit der Arivata GmbH mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum, HRB 15885) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-07-21:
Dortmund. Der Sitz ist nach Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 31972) verlegt.

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