2014-08-15: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.08.2014. Geschäftsanschrift: Sendlinger-Tor-Platz 6, 80336 München . Gegenstand des Unternehmens: Vermittlung, Entwicklung, Beratung von Softwareprodukten, Handel mit Lizenzen, Soft- und Hardware im Bereich Gamification sowie sämtlicher damit zusammenhängender und den Gesellschaftszweck fördernder Geschäfte. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Stange, Raphael, Taufkirchen, *06.08.1976, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Lesser, Hendrik, München, *31.07.1977.
2015-11-17: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Stange, Raphael, Taufkirchen, *06.08.1976. Bestellt: Geschäftsführer: Lesser, Hendrik, München, *31.07.1977, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Lesser, Hendrik, München, *31.07.1977.
2016-12-15: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Kleißl, Christian, München, *15.09.1979.
2020-11-28: Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.000,00 EUR und die Änderung der §§ 1 und 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Gamify Now! GmbH. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR.
2020-12-10: Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2020 hat die Änderung der §§ 1 und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Remote Control Productions GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Beteiligung an in- und ausländischen Unternehmen, insbesondere aus den innovativen Bereichen Software und Internet, sowie die Beratung dieser Unternehmen, die Verwaltung und Verwertung der oben aufgeführten Beteiligungen sowie alle Geschäfte, die damit zusammenhängen. Der Handel mit Lizenzen, Hard- und Software sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Das Einkaufen und Verkaufen von Anzeigen und die damit zusammenhängende Gestaltung. Die Remote Control Productions GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 163052) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.12.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-12-14: Die Remote Control Produktion Holding GmbH mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.12.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.