2008-06-16: Nicht mehr Geschäftsführer: Fischer, Matthias, Offenburg, *19.12.1959.
2014-09-01: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.08.2014 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Doll Bauunternehmung GmbH & Co. KG", Bad Peterstal-Griesbach (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 490380) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-09-01: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.08.2014 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "D & F Bauholding GmbH", Offenburg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 702344) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-09-01: Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Stammkapital, Stammeinlage) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit der "Doll Bauunternehmung GmbH & Co. KG", Bad Peterstal-Griesbach (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 490380) auf 360.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 360.000,00 EUR.
2014-09-01: Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Stammkapital, Stammeinlage) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit der "D & F Bauholding GmbH", Offenburg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 702344) auf 370.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 370.000,00 EUR.
2014-09-01: Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme von Teilen des Vermögens der "Rendler Bauzentrum GmbH", Oberkirch (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 490096) auf 856.482,00 EUR im Wege der Abspaltung erhöht. Firma geändert; nun: Rendler Bau GmbH. Gegenstand geändert; nun: Der Betrieb eines Roh-, Tief- und Ingenieurbauunternehmens sowie der Schlüsselfertigbau, insbesondere auch die Fortführung des Teilbetriebes "Bau" der Rendler Bauzentrum GmbH in Oberkirch, der Fischer-Bau GmbH in Offenburg und der Doll Bauunternehmung GmbH & Co. KG in Bad-Peterstal-Griesbach. Stammkapital nun: 856.482,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Rendler, Silvie, Oberkirch, *12.11.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Huber, Markus, Oberkirch, *17.11.1975, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Menzer, Martin, Friesenheim, *02.04.1963. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Rendler Bauzentrum GmbH", Oberkirch (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 490096) hat im Wege der Abspaltung den am Standort Oberkirch betriebenen Teilbetrieb "Hoch- und Tiefbau" mit allen Aktiva und Passiva nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2014 mit Ergänzungen vom 27.08.2014 und 28.08.2014 sowie der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.08.2014 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-09-08: Änderung der Geschäftsanschrift: Heinrich-Hertz-Straße 25a, 77656 Offenburg.