2017-01-20: (Betrieb eines Einzelhandelsgeschäfts für Büroartikel, Büromöbel, Bürotechnik, Bürozubehör, Papierwaren und EDV-Bedarf (Hard- und Software) sowie Dekoartikeln, Accessoires und Souvenirs.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Markt 6, 31785 Hameln. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Renner Verwaltungs-GmbH, Hameln (Amtsgericht Hannover HRB 214741).
2017-03-10: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.01.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 26.01.2017 das Unternehmen als Ganzes aus dem Vermögen des von dem Einzelkaufmann Renner, Bernhard, Welliehausen, geb. 18.02.1939 unter der Firma Renner büro actuell e.K. in Hameln betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung und als Gesamtheit übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2017-03-16: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 13.03.2017 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.