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Ressourcenmangel GmbH

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Schlesische Straße 26
10997 Berlin
4x Adresse:

Hildebrandtstraße 4f
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13x HR-Bekanntmachungen:

2009-06-11:
Firma: Ressourcenmangel GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Schlesische Str. 26, 10997 Berlin Gegenstand: Beratung, Entwicklung, Konzeption und Gestaltung von Ideen, Konzepten und Strategien aus den Bereichen Online, Online-PR, Online-Werbung, Online-Mediakooperationen, digitalem Publishing, digitaler Produktentwicklung, Direkt- und Performancemarketing, digitales und nondigitales Corporate Publishing, HR-Marketing, klassischer PR, Werbung und Kommunikationsberatung sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten im weitestgehenden Sinne. Stamm- bzw. Grundkapital: 27.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Minack, Benjamin, *28.09.1978, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Neumann, Thomas, *18.09.1977, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 3. Nickel, Andreas, *16.09.1981, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 4. Scholl, Julian, *06.07.1964, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 24.03.2009.

2010-07-30:
Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Neumann, Thomas.

2011-01-28:
Nicht mehr Geschäftsführer:; 4. Scholl, Julian.

2012-01-17:
Nicht mehr Geschäftsführer:; 3. Nickel, Andreas.

2013-10-16:
Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.09.2013 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 5 (Gewinnverwendung)..

2013-12-05:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25.11.2013, dem die Gesellschafterversammlung vom selben Tage zugestimmt hat, Teile ihres Vermögens in Form des Teilbetriebes "Geschäftsbereich Hamburg" als Gesamtheit auf die ressourcenmangel Hamburg GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 125297) ausgegliedert. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2014-06-25:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 06.06.2104 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage einen Teil ihres Vermögens in Form des Teilbetriebs "operatives Geschäft Berlin" auf die ressourcenmangel an der Panke mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 154141 B) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2015-04-28:
Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.04.2015 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.

2016-11-02:
Prokura: 1. Kosow, Kerstin, *25.12.1980, Berlin; Einzelprokura

2017-12-18:
Prokura: 2. Brincker, Hans-Walter, *13.11.1976, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen

2018-01-19:
Prokura: Änderung zu Nr. 2: Ergänzung des weiteren Vornamens von Amts wegen, wie folgt: Brincker, Alexander Hans-Walter, *13.11.1976, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen

2018-02-27:
Prokura: Änderung zu Nr. 2: hinsichtlich der Vertretungsbefugnis, wie folgt: Brincker, Alexander Hans-Walter; Einzelprokura

2021-05-14:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19.04.2021, dem die Gesellschafterversammlung vom selben Tag zugestimmt hat, eines Teil ihres Vermögens als Gesamtheit, nämlich den "Teilbetrieb rsm Düsseldorf", im Wege der Ausgliederung auf die ressourcenmangel Düsseldorf GmbH mit Sitz in Düsseldorf übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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